Allgemein

Welche Leistungsnachweise sind möglich?

Im Rahmen der Seminare werden die möglichen Leistungsnachweise von den Dozierenden zu Beginn des Semesters festgelegt und bekannt gegeben. Diese orientieren sich an den Vorgaben, wie sie in den Studien- und Prüfungsordnungen festgehalten sind. Neben der klassischen Form, dem Verfassen einer schriftlichen Hausarbeit, ist es gerade auch in den BA- und MA-Studiengängen Medienbildung angebracht, andere Medien und Formen zu nutzen. So bilden zudem beispielsweise Internetprojekte, Filmprojekte und Video-(Game-)Essays das Spektrum der Leistungserbringung ab.

Eine Leistung ist immer mit einer konkreten Lehrveranstaltung gekoppelt, ohne besuchte Veranstaltung kann keine Leistung erbracht werden.

Zu jeder Studienleistung muss eine unterschriebene Eigenständigkeitserklärung abgegeben werden.

Wie entwickle ich eine wissenschaftliche Fragestellung?

Den Kern einer jeden wissenschaftlichen Arbeit bildet die Fragestellung und ihre Bearbeitung mit wissenschaftlichen Quellen. Es handelt sich dabei, sehr vereinfacht gesagt, um die Beantwortung einer Frage. Wissenschaftliche Fragestellungen werden jedoch nicht irgendwie beantwortet, sondern auf eine bestimmte Weise. Das heißt, dass die Beantwortung einer wiss. Fragestellung einerseits wissenschaftlichen Kriterien genügt und andererseits in den wissenschaftlichen Kontext gestellt sind. Wie eine wissenschaftliche Fragestellung entwickelt werden kann, wird an dieser Stelle recht ausführlich beschrieben.

Wieviel Credit Points kann ich bekommen?

Die Regelung der Zusammensetzung und des Umfangs von Prüfungsleistungen ist in der jeweiligen Studienordnung festgelegt. In der Regel wird beim Leistungsnachweis zwischen einer kleinen (4 CP) und großen (6 CP) Prüfungsleistung, die sich auch aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen können, unterschieden. Ein Credit Point entspricht dabei ca. 30 Stunden Arbeitsaufwand.

Was passiert im Falle eines Täuschungsversuchs?

Immer wieder werden Arbeiten, z.B. Hausarbeiten, eingereicht, die beispielsweise aus dem Internet heruntergeladen oder aus Büchern, teilweise oder komplett, abgeschrieben worden sind. Das ist ein Fall absichtlicher Täuschung. Sie verlieren dadurch das generelle Recht, in dieser konkreten Veranstaltung einen Leistungsschein zu erwerben. Sie haben darüber hinaus das Problem der moralischen Beschädigung: Ich würde es ablehnen, Sie in einer Studienabschlussarbeit (z.B. Bachelorarbeit) zu betreuen oder Sie zu prüfen. Insofern schaden Sie durch eine solche Aktion nicht nur der Disziplin, sondern vor allem sich selbst.

Letzte Änderung: 20.07.2018 - Ansprechpartner: Webmaster